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Informationen zu einer Prüfung

Bisphenole

Die Verwendung von Bisphenolen in Kunststoffen, Gummi, Druckfarben, Lacken etc. ist in der Verordnung (EU) 2024/3190 geregelt. Die Verwendung von Bisphenolen, die karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (Kat. 1A und 1B) oder als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit (Kat. 1) gemäß CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 eingestuft sind, ist verboten. Dazu gehören z. B. die Bisphenole A, S und AF. Mit dieser Methode können Sie den Restgehalt an Bisphenol A und anderen in Verpackungen überprüfen.

Prüfmethodengruppe:Spezifische Migration
Normen: Hausverfahren (externer Anbieter)
Erforderliche Probenmenge:50 g für Gehaltsbestimmungen, 5 DIN A4 Bögen oder 5 Artikel für Migrationen, zur Vermeidung von Kontaminationen, eingeschlagen in Aluminiumfolie



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