Bisphenole
Die Verwendung von Bisphenolen in Kunststoffen, Gummi, Druckfarben, Lacken etc. ist in der Verordnung (EU) 2024/3190 geregelt. Die Verwendung von Bisphenolen, die karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (Kat. 1A und 1B) oder als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit (Kat. 1) gemäß CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 eingestuft sind, ist verboten. Dazu gehören z. B. die Bisphenole A, S und AF. Mit dieser Methode können Sie den Restgehalt an Bisphenol A und anderen in Verpackungen überprüfen.